Auslegungssache 109: Das KI-DSGVO-Dilemma
Die DSGVO verlangt, dass Betroffene Daten in KI-Modellen ändern lassen können. Doch wie soll das gehen? Die Anwendung von Recht stößt nun an technische Grenzen.
@ct_Magazin
Da gibt es 2 Möglichkeiten:
- DSGVO / Gesetz an Technik anpassen
- Illegale Technik abschalten und ohne Gesetzesverstoß neu aufsetzen
Wenn Big-Tech neue Technologien eingeführt hat, hatte diese meist nicht vernachlässigbare Nebenwirkungen und der Gewinn ging an diese Firmen. Nach der Einführung hat die normative Kraft des Faktischen zugeschlagen.
Die Allgemeinheit hat dafür mit persönlichen Daten bezahlt.
Mir ist Mensch und Umwelt wichtiger. Daher Ansatz 2.
@ct_Magazin
Da gibt es keine Kontroverse, das Gesetz ist klar:
„Wenn ein System keine genauen und transparenten Ergebnisse liefern kann, darf es nicht zur Erstellung von Personendaten verwendet werden. Die Technologie muss den rechtlichen Anforderungen folgen, nicht umgekehrt“
Oder würden die Juristen darüber diskutieren, dass man Bremslichter auf Autos montiert, die in nur 80% der Fälle aufleuchten? „Grauzone“ könnte man das nennen, oder?
@ct_Magazin Das Gesetz sagt, sie haben immer zu leuchten. Aber findige Juristen sagen dann, sie können ja defekt sein. Und die tollen neuen AI Bremsleuchten, die sind automatisch defekt und reparieren sich danach von selbst, ist das nicht toll? Ganz ohne Werkstattbesuch.
Wirtschaft, Hypeindustrie, etc wollen nicht eingestehen, dass der Kaiser nackt ist, aber es ist offensichtlich, dass Editierbarkeit/Löschbarkeit bei der Verarbeitung von DSGVO unterliegenden Daten eine Grundvoraussetzung ist.
Es ist doch nicht so, dass wir weiterhin verbleites Benzin tanken, das wurde auch einfach per Gesetz verboten. Damals haben die Techbros auch gejammert, dass die Welt ohne Blei im Benzin untergeht.