Das Landgericht München I hat kürzlich geurteilt, dass automatische Antwort-E-Mails, die von einer im Impressum angegebenen E-Mail-Adresse gesendet werden, rechtswidrig sein können.
Zum Artikel: https://heise.de/-10315377?wt_mc=sm.red.ho.mastodon.mastodon.md_beitraege.md_beitraege&utm_source=mastodon
@heiseonline sehr gut! Auch ein Gewinn für die Barrierefreiheit wenn keine schrecklichen Formulare mit Captcha und JS Müll benutzt werden müssen
Generell sollten alle Unternehmen verpflichtet sein, eine E-Mail-Adresse öffentlich mitzuteilen, an die sich Kunden (und auch andere Betroffene) wenden können.
Kontaktformulare dürfen gerne zusätzlich (!) existieren. Allein dürfen sie der Pflicht nicht genügen.