Oberlandesgericht Hamburg: Nutzer von Youtube-DL handeln "bösgläubig"
Das OLG schätzt den von YouTube eingesetzten Mechanismus "Rolling Cipher" zum Verschleiern des Speicherortes einer Videodatei als wirksame Schutzmaßnahme ein.
@heiseonline OLG Hamburg. Da gilt auch ROT13 als wirksame Verschlüsselung. ‘Nuf said.
@heiseonline am Ende wird das noch als Einsatz eines Hackertools verurteilt, schade, wollte noch ein lightning talk/Workshop dazu geben:
rettet was euch lieb ist, dezentrale Sicherungskopien mit yt-dlp in 15 min.
@heiseonline Und wenn wir eins wissen, ist, dass das OLG Hamburg wirklich Ahnung von der IT hat... Unfassbar.
@heiseonline Als Nicht-Jurist weiß ich ja nicht so recht, was "bösgläubig" heißen soll.
Aber vielleicht ist in diesem Punkt das OLG ja "falschgläubig"?
@heiseonline Das Verschleiern des Speicherortes von Videodateien? Google selbst schreibt: "Ein Video ist die Repräsentation deines geistigen Eigentums auf youtube.com"
Wieso muss der Speicherort von Videodateien, die Google nicht gehören, überhaupt verschleiert werden? Wieso ist ein Abspeichern auf der Festplatte mit yt-dl für das OLG Hamburg etwas anderes als ein Abspeichern auf der Festplatte mit einem beliebigen Browser?
Rhetorische Fragen. Ich ahne, in welcher Richtung die Antworten liegen.
Puh, da habe ich ja nochmal Glück gehabt: Bei mir heißt es nämlich ganz anders
❯ yt-dlp
All diese fiesen RaubKopierMörder:innen hier:
https://packages.debian.org/bookworm/yt-dlp
https://www.debian.org/mirror/list
https://archlinux.org/packages/extra/any/yt-dlp/
https://archlinux.org/mirrorlist/all/
Genau: Alle einbuchten!
@heiseonline Bei OLG Hamburg kann man eigentlich aufhören zu lesen.