Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Busgeldverfahren gegen Twitter
Twitter unterliegt dem NetzDG und muss deshalb Beschwerden über rechtswidrige Inhalte nachgehen. Das tut das Unternehmen anscheinend nicht ausreichend.
@heiseonline Busgeld? Die 2,50€, die ich immer meinem Sohn mitgebe?