BGH-Urteil: DSGVO schützt bei Arzneimittelkauf im Netz
In Apotheken ist der Arzneimittelkauf vertraulich. Wer Medikamente im Internet kauft, muss der Verarbeitung seiner Daten zustimmen, entschied der BGH.
@heiseonline Was soll das bringen? Dann schreibt Amazon eine zusätzliche Fußnote in die AGB, die man ohnehin ungesehen abnickt, und das war es dann.
Warum gehen wir nicht mal das grundsätzliche Problem an und VERBIETEN JEGLICHEN HANDEL mit persönlichen Daten? Ernsthaft, warum brauchen wir so ein Geschäftsmodell? Jeder soll die Daten erheben, die er braucht, und ggf. noch mit Erfüllungsgehilfen teilen. Für das Verkaufen gibt es keinen nachvollziehbaren und schützenswerten Grund!