Landgerichtsurteil: Automatische Antwort-E-Mail kann rechtswidrig sein
Wer in einem Impressum eine E-Mail-Adresse angibt und auf Zuschriften dorthin nur per Auto-Reply antwortet, verstößt laut einem Gericht gegen Wettbewerbsregeln.
@heiseonline Problem ist nicht das "automatisch", sondern die Absage, dass man über die Mail nicht erreichbar ist.
Ein Chat bot, der auf die Anfragen eingeht, wäre ja nach dem Urteil soweit erlaubt. Genauso eine automatische Mail in dem irgendwas geschrieben wird ohne eine Anfrage wirklich zu beantworten.
Wobei dann vermutlich im Einzelfall abzuklären ist ob die Anfragen sachgerecht bearbeitet wurden. Eine nichtssagende Mail kann ja schließlich genauso auch von einem Menschen erzeugt werden.