Weihnachtsmärkte: Datenschützerin stellt Bedingungen für Videoüberwachung klar
Die Forderungen für mehr Videoüberwachung auf Weihnachtsmärkten und die Aussage, dass Datenschutz kein Täterschutz sein soll, sehen Datenschützer kritisch.
@heiseonline Täter, ich lese immer Täter? Hat es irgendwo einen Massenausbruch gegeben? Straftäter ist man - der Wohltäter ist wohl nicht gemeint - wenn ein Gericht die Schuld zweifelsfrei festgestellt hat. Der Satz "Datenschutz darf den Verdächtigen nicht schützen" klingt nicht mehr überzeugend. Wie wäre es mit: "Datenschutz darf nicht den Unschuldigen schützen"?
Wenn ein Argument schon durch den Austausch des Substantivs entkräftet wird...