EuGH: Polizei darf mit Erlaubnis auf persönliche Handydaten zugreifen
Die Polizei darf unter bestimmten Voraussetzungen nicht nur bei schwerer Kriminalität auf Handys von Verdächtigen zugreifen. Das stellt der EuGH fest.
@heiseonline Freibrief um noch mehr Unfug zu treiben... Na herzlichen Glückwunsch!