Abrisskosten für AKW Hamm-Uentrop: Gericht weist Klage des Betreibers ab
Das LG Düsseldorf meint, Bund und Land seien nicht verpflichtet, die Abrisskosten für das Atomkraftwerk zu erstatten.
@heiseonline nächster Schritt, die Betreibergesellschaft Hochtemperatur-Kernkraftwerk GmbH (HKG) wird als „unabhängiges Unternehmen“ auf den Markt entlassen und wenn das Kapital nicht mehr reicht, um alle offenen Verbindlichkeiten zu begleichen, meldet sie Konkurs an