Großer Freiraum für Mobilfunk-Betreiber: Neuer Anlauf für Minderungsrecht
Die Bundesnetzagentur hält daran fest: Bis zu 90 Prozent weniger Geschwindigkeit soll im Mobilfunk statthaft sein, bevor eine Kundenentschädigung fällig ist.
@heiseonline "Die Bundesnetzagentur begründet diese vorgesehenen "differenzierten Abschläge" nach wie vor damit, eine Minderleistung im Mobilfunk nachzuweisen sei deutlich komplexer als im Festnetz"
Was für eine lahme Erklärung. Wofür hat die @BNetzA denn sonst breitbandmessung.de gemacht? Und das soll auf dem Land komplexer nachzuweisen sein als in der Stadt oder wie?
@heiseonline @BNetzA und man stelle sich mal vor, Packungen, die man im Supermarkt kauft, wären nur zu 10% gefüllt...