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Detlef Borchers

Schau einer an. Die VG Wort möchte, dass ich meine journalistischen Texte Unternehmen und Behörden übergebe, wenn sie diese für "Anwendungen der KI" brauchen. Man muss explizit widersprechen, damit nicht irgendein LLM-System wie Hal Faber klingt.

@dborch bitte erkläre mir genauer, was die VG Wort von dir will

@mathias Wirst du sicher auch bekommen. Die VG Wort will meinen Wahrnehmungsvertrag mit ihr "um eine Rechteeinräumung erweitern, mit der die VG WORT in die Lage versetzt werden soll, Unternehmen und Behörden bestimmte Nutzungen von Werken für unternehmensinterne Anwendungen der Künstlichen Intelligenz zu ermöglichen."

@dborch Was natürlich irrelevant ist, wenn ein Unternehmen oder eine Behörde auf der Grundlage einer Schrankenregel die Texte nutzt. D.h. will die VG Wort auch gleichzeitig, dass ein TDM-Nutzungsvorbehalt erklärt wird, damit sie in die Lage versetzt werden, die Lizenz zu verkaufen?

@mathias Einen Passus zu einem TDM-Nutzungsvorbehalt finde ich nicht, nur die Erklärung, dass die KI immer nur für "interne Zwecke" arbeiten darf und dazu die Erläuterung "Die Lizenz gestattet damit grundsätzlich keine Verwendung der – unter Verwendung der lizenzierten Werke – erzeugten Outputs gegenüber Kunden der lizenznehmenden Unternehmen."

Dann gibt es noch den Passus, dass die Verlage selbst mit KI-Softwarebuden eigene Verträge abschließen dürfen.

@dborch sind das nicht die, die "damals" explizit die Nutzung von Journalistischen Texten zum erstellen eines (wahrscheinlich KI/Algorithmen gesteuerten) newsfeeds so heftig bekämpft haben?

@dborch und wie viel will die Verwertungsgesellschaft dafür bezahlen? Ich rate mal: 0.

@ComPod So in etwa. Sie schüttet ja etwas aus und das ist nicht die Schulbuchtantieme von 3,25 €. Ich vermute mal, dass es Abstriche gibt, wenn man der KI-Option widerspricht. Ähnlich wie beim Urheberanteil von 70 % bei frei zugänlichen Texten im Netz und 66,7 % bei Texten hinter einer Bezahlschranke des Verlages.